Gemeinsam Naturschutz, Jugendarbeit, Kultur und Tradition in Leichlingen erhalten.

Die Linke im Stadtrat Leichlingen beantragt die Vertagung des Tagessordnungspunkts „Vorlage Nr. 61-06/2023 -  Bebauungsplan Nr. 108 "Am Block" - Aufhebung de Aufstellungsbeschlusses / Vorl. vom 06.04.2023“ ohne Aussprache, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich auf ihre Verantwortung für die Bürger*innen zu besinnen und nach Lösungen zu suchen, die der Stadt nutzen und nicht schaden.

Für die Sitzung am 22.11.2023 liegt dem Stadtrat einen Beschlussvorlage vor, die eine Änderung des Bebauungsplan für das Gelände „Am Block“ verhindern soll, obwohl die Naturfreunde seit mehr als 100 Jahren dieses Gelände gemeinnützig nutzen. Die Presse berichtete. 

Klaus Reuschel-Schwitalla (Ratsmitglied für Die Linke) appelliert an den Stadtrat: „Zahlreiche Fragen sind offengeblieben. Es könnten erhebliche Schadenersatzforderungen gegen Stadt entstehen. Dabei geht es sowohl um mögliche Ansprüche aus dem Bundesnaturschutzgesetz der Naturfreunde als auch um möglichen Schaden für die CREW, welche an dem Standort gebundene Fördermittel bekommt. Insgesamt könnte der

Schaden für die Stadt in die Millionen Euro gehen. Wenn wir als Ratsmitglieder nicht hohe Sorgfalt bei dieser Entscheidung walten lassen und stattdessen aus Zorn oder Rache entscheiden, könnte sogar eine Regresshaftung gegen jedes einzelne Ratsmitglied entstehen. Der Stadtrat wäre gut beraten alle Möglichkeiten genau zu prüfen, denn sowohl die Gesetzeslage als auch die zuständige Behörde des Kreises lässt andere Entscheidungen ausdrücklich zu.“ 

In den letzten Wochen ist der erbitterte Streit zwischen der CREW und den Naturfreunden in den Stadtrat getragen worden, wo er nach Auffassung Die Linke nicht hingehört. Es sei auch nicht Aufgabe des Rats diesen Streit zu lösen. Tatsächlich könnt der Rat das auch nicht. Mit der Aufhebung des schon beschlossenen Aufstellungsbeschlusses, so wie es dem Stadtrat in der Vorlage vorgeschlagen wird, würde die Eskalation nur weitergehen.

„Unser Ziel als Vertreter*innen der Bürger*innen muss es sein, nach Gemeinsamkeiten zu suchen und die Interessen der Menschen zu vertreten. Es geht dabei um zwei Vereine, die uns allen wichtig sind. Die Bürger*innen in Leichlingen erwarten vom Stadtrat, Naturschutz, Jugendarbeit, Kultur und Tradition in Leichlingen zu erhalten und nicht zu zerstören. Dazu könnte der Rat zu einer Art „Runden Tisch“ einladen,“ so Reuschel-Schwitalla. 

Hier  finden sie den Vertragungsantrag mit genauer Begründung an den Stadtrat als PDF.



An den Bürgermeister
Stadt Leichlingen - Frank Steffes -
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen

Leichlingen 26.11.2023

Sehr geehrter Bürgermeister Frank Steffes, 

hiermit informiere ich sie und die Ratsfraktionen über meine Absicht in der Sitzung in der Ratssitzung vom 30. November 2023 den Antrag zu stellen die Tagesordnungspunkt zur „Vorlage Nr. 61-06/2023 -  Bebauungsplan Nr. 108 "Am Block" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses / Vorl. vom 06.04.2023“  ohne Aussprache und Streit zu vertagen.

Begründung:

Gemeinsam Naturschutz, Jugendarbeit, Kultur  und Tradition in Leichlingen erhalten. 

Ziel des Vertagungsantrags ohne Aussprache ist es  eine Eskalation zu verhindern und die Möglichkeit für alle zu eröffnen, sich zu beruhigen und nach neuen Lösungen zu suchen. Selten hat der Stadtrat eine Vorlage behandelt, die mit so vielen Emotionen und persönlichen Befindlichkeiten belastet ist und eigentliche kaum sachliche Gründe enthält, die uns zu einem solchen Beschluss zwingend drängen würde. Eine öffentliche Aussprache könnte zu weiteren Verletzungen führen.

Zahlreiche Fragen sind bisher offen geblieben und sollten vorher geklärt werden: 

  1. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ausdrücklich möglich die bestehende  Nutzung und Bebauung auf der Fläche zu legalisieren. Auch die zuständige Behörde auf Kreisebene bestätigt diese Möglichkeit und signalisiert Unterstützung und Zustimmung zu einem solchen Verfahren.
  2. Die Gesetzeslage legt klar fest, dass Schadenersatz an die Betroffenen gezahlt werden müsste, wenn wir den vorliegenden Vorschlag beschließen. Die Summen sind offen, können aber leicht in die Millionen € gehen, die wir als Stadt zahlen müssten und woanders dann fehlen würden.
     
  3. Da die Zweckbindung der Fördermittel an die Crew für fünf Jahre an einen Standort gebunden sind, sollte geklärt werden, ob mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW eine Änderung der Zweckbindung auf einen anderen Standort möglich ist. Da durch den Beschluss des Stadtrats eine Grundlage für die Förderung entfallen würde, könnten auch hier ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstehen, welche möglicherweise dann von  der Stadt als Schaden erstattet werden müsste. 
     
  4. Das kommunale Kollegialorgan Stadtrat ist kein Parlament und damit auch kein Gesetzgebungsorgan, sondern ein Verwaltungsorgan der Körperschaft Stadt. Wir als Mitglieder des Stadtrats sind keine Abgeordneten, sondern Beamte im haftungsrechtlichen

Sinn, die grundsätzlich regresspflichtig sind. Auch wenn es eher selten ist, könnten es zur Regresshaftung der einzelnen Mitglieder der kommunalen Selbstverwaltungsorgane  und unserem Stadtrat kommen, wenn wir nicht genug Sorgfalt bei unseren Entscheidungen walten lassen oder wenn wir Entscheidungen treffen, die wegen sachfremden persönlichen Fehden oder Streitereien getroffen wurden. Diese mögliche  Regresshaftung gegen uns als Ratsmitglieder sollten wir ausschließen und deshalb alle Möglichkeiten und Lösungsvorschläge gewissenhaft prüfen, denn wir reden hier über ehebliche Summern, die uns alle persönlich belasten könnten.

Unser Ziel als Vertreter*innen der Bürger*innen muss es sein, nach Gemeinsamkeiten zu suchen und die Interessen der Menschen zu vertreten. Diese liegen auf der Hand:

- Wir alle möchten eine offene Kinder- und Jugendarbeit, so wie sie von der CREW in den letzten Jahren aufgebaut wurde, langfristig sicherstellen. Verwaltung und wir sind gemeinsam aufgefordert, diese Arbeit sicherzustellen und nach alternativen Standorten für die Crew zu suchen. 

- Der Naturfreunde e.V. und sein Haus ist seit 110 Jahre Teil unserer städtischen Kultur und auch das wollen wir als Teil unserer gemeinsame Tradition langfristig erhalten. 

Darin sind wir uns sicher alle einig.

Nun ist es zwischen diesen beiden Organisationen zu einem unversöhnlichen und bitteren Streit gekommen, denn wir als Stadtrat nicht auflösen können. Auch wenn wir uns wünschen würden, dass es zu einer einvernehmlichen Einigung kommen könnte, ist damit tatsächlich kaum mehr zu rechnen und es ist auch nicht die Aufgabe des Stadtrats diesen Konflikt zu lösen oder Beschlüsse zu fassen, die zu einer weiteren Eskalation beitragen könnten oder für eine Seite Partei ergreifen würde. Wir müssen die Bürger*innenschaft in ihrer Gesamtheit im Auge haben und nicht nur einzelne Freunde.  

Für uns alle bedeutet das, dass wir einen Schritt zurücktreten müssen, uns besinnen und eine Entscheidung treffen müssen, die der Sache gerecht wird und gemeinsame Ziele setzt. 

Eine Vertagung ermöglicht es, allen aufgeheizten Gemütern das Gesicht zu wahren, neue Vorschläge und Lösungen zu erarbeiten, die allen nutzen, unseren Zielen gerecht werden und einen Schaden für die Kultur und Finanzen diese Stadt abwenden. 

Dazu könnte die Verwaltung zu einer Art „Runden Tisch“ einladen, der die Gesetzlage, Schadenersatzansprüche, die Themen, Varianten  und Kompromisse ausleuchtet und einen gemeinsamen Weg erarbeitet, der von allen im Stadtrat mitgetragen werden kann. 

Nach 110 Jahren Nutzung besteht auch kein Grund zu hastiger Eile und wir sollten alle von unseren hohen Rössern absteigen und mit ruhiger Hand vorgehen, so wie es die Bürger*innen von uns allen erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reuschel-Schwitalla 
Die Linke
Mitglied des Rates der Stadt



Siehe dazu auch: