"Wahlrecht jetzt" für alle!

Die "LiL – LINKE. internationale Liste 30" startet lokale Kampagne zum “kommunalen Wahlrecht für Alle” und unterstützt diese Forderungen der 40 Mitgliedsorganisationen der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen.

Mehr als eine Million volljährige Einwohner von Nordrhein-Westfalen haben kein Kommunalwahlrecht. Sie sind Einwanderer, immer öfter aber auch hier geboren, dürfen aber nur an den Wahlen der Integrationsräte teilnehmen. Bergisch Gladbach wählt diese Integrationsrat am Sonntag, 13.9.2020 neu. In vielen Kommunen existieren aber nicht mal diese Räte für die Vertretung der Migrantinnen und Migranten.

Viele Menschen ohne gleichberechtigtes Wahlrecht leben schon seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten in Bergisch Gladbach. Viele engagieren sich ehrenamtlich in unserer Stadt, dürfen politisch aber nicht mitbestimmen. >>

Während Bürgerinnen und Bürger ais EU-Staaten das kommunale Wahlrecht ausüben können, werden Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten wie z.B. der Türkei, Russland oder aus Syrien von der politischen Teilhabe in Bergisch Gladbach auf den Integrationsrat reduziert. Sie zahlen in Deutschland Steuern und viele von ihnen schaffen als Selbstständige Arbeitsplätze, über die Verwendung ihrer Steuern dürfen sie aber nicht mitreden.

Haleh Bagherzadeh kandidiert für die LINKE. LiL zum Integrationsrat Bergisch Gladbach konkretisiert die Forderung für mehr Rechte: “Viele andere Länder haben sehr gute Erfahrungen mit dem kommunalen Wahlrecht für Einwanderinnen und Einwanderer gemacht. Wie selbstverständlich können deutsche Staatsangehörige in den Städten und Gemeinden des europäischen Auslands bei Wahlen ihre Stimme abgeben. Auch außerhalb der EU haben weltweit bereits 45 demokratische Staaten ein Wahlrecht für Migranten und Ausländer auf lokaler, regionaler oder sogar nationaler Ebene eingeführt. Integration kann nur über politische Beteiligung gelingen. Wer sich in Deutschland Zuhause fühlen soll, muss bei politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen können. “

Demokratisches Wahlrecht ist Menschenrecht und muss überall gelten!

Die LINKE. internationale Liste tritt für ein allgemeines Kommunalwahlrecht für Ausländer ein. Jeder Menschen, der sich länger als fünf Jahre legal in Deutschland aufhält, das erforderliche Wahlalter erreicht und die sonstigen Bedingungen erfüllt hat, sollte an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen, um Räte, Kreistag, Bürgermeister und Landräte mitwählen zu können. Um dies zu ermöglichen, sollte das Grundgesetz oder die Landesverfassung NRW entsprechend geändert werden.

2017 ist der Versuch das kommunale Wahlrecht für Ausländer in der Landesverfassung NRW zu verankern an dem Widerstand der CDU und FDP gescheitert. Nach einer emotional geführten und teils turbulenten Debatte fand der Vorschlag im Landtag NRW keine notwendige 2/3 Mehrheit.

Jules El-Khatib, stellvertretender Landessprecher von DIE LINKE . NRW migrationspolitischer Sprecher, erklärt dazu: „Die ‚Antirassismus-Agenda 2025‘ setzt die richtigen Akzente zur Partizipation von Migrant*innen sowie gegen Rassismus und Rechtsruck. Insbesondere angesichts der anstehenden Kommunalwahlen in NRW ist die Forderung nach einem Wahlrecht für alle Menschen, die seit mehr als fünf Jahren im Land leben, ein wichtiges Zeichen.”

„Etwa zehn Prozent der in NRW lebenden Menschen dürfen bei den kommenden Kommunalwahlen nicht wählen, weil sie nicht die ‚richtige‘ Staatsbürgerschaft haben. Damit wird ihnen eine Partizipation an politischen Prozessen verwehrt. Die Landesregierung zeigt keinerlei Interesse, diesen Zustand andauernder Diskriminierung zu verändern und allen Menschen, die gleichen Rechte zuzugestehen. Für uns als LINKE ist dagegen klar, wer fünf Jahre in Deutschland lebt, muss wählen dürfen”, so El-Khatib abschließend.

Die LINKE. internationale Liste startet ihre lokale Kampagne jetzt und will pünktlich zur Bundestagswahl 2021 die Kampagne des Integrationsrats NRW wiederbeleben. Ziel ist es diese Frage des “Ausländerwahlrechts” während der Landtagswahl in NRW in die Diskussion einzubringen und so mehr Öffentlichkeit herzustellen. “Hoffentlich wird es dann für eine Mehrheit zur Verfassungsänderung ausreichen.” endet Haleh Bagherzadeh.