Integrationsräte vor Ort

In Bergisch Gladbach und Leichlingen treten wir zur Wahl der Integrationsräte 2020 mit einer offenen Liste an. Informationen finden Sie hier:

LISTE 30 - LiL -Bergisch Gladbach
zum Integrationsrat Bergisch Gladbach
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LiL  Leichlingen
zum Integrationsrat Leichlingen
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Webseite LIL Rheinisch-Bergischer Kreis: www.lil-rbk.de

"Wahlrecht jetzt" für alle!

LINKE. internationale Liste startet Kampagne

KV Rheinisch-Bergischer Kreis

Die "LiL – LINKE. internationale Liste" startet lokale Kampagne zum “kommunalen Wahlrecht für Alle” und unterstützt diese Forderungen der 40 Mitgliedsorganisationen der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen.
Mehr als eine Million volljährige Einwohner von Nordrhein-Westfalen haben kein Kommunalwahlrecht. Sie sind Einwanderer, immer öfter aber auch hier geboren, dürfen aber nur an den Wahlen der Integrationsräte teilnehmen. Bergisch Gladbach wählt diese Integrationsrat am Sonntag, 13.9.2020 neu. In vielen Kommunen existieren aber nicht mal diese Räte für die Vertretung der Migrantinnen und Migranten. Viele Menschen ohne gleichberechtigtes Wahlrecht leben schon seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten in Bergisch Gladbach.  >> weiterlesen hier

Integrationsrat? Was ist das? In 11 Sprachen

11 YouTube Videos erklären in 11 Sprachen!

Leider gibt es einen solchen Video (hier aus Köln) nicht für Bergisch Gladbach oder Leichlingen. Er passt aber auch sehr gut nach Bergisch Gladbach. Bis auf die Anzahl der gewählten Mitglieder (Köln 22 + 11, Bergisch Gladbach 14 + 7, Leichlingen 9 +3) wird sehr gut, kurz und knapp erklärt, was ein Integrationsrat macht und wie er funktioniert. Man muss “Köln” nur durch “Bergisch Gladbach” oder "Leichlingen" ersetzen. Der Video wurde auch in weitere Sprachen übersetzt (siehe Liste und Links dazu)

Geht am Sonntag, den 13.9.2020 wählen!

[Türkisch] https://www.youtube.com/watch?v=wREZO…
[Russisch] https://www.youtube.com/watch?v=LAdX3…
[Polnisch] https://www.youtube.com/watch?v=AfHOj…
[Englisch] https://www.youtube.com/watch?v=TUDRB…
[Arabisch] https://www.youtube.com/watch?v=4sGSh…
[Italienisch] https://www.youtube.com/watch?v=q3qlU…
[Französisch] https://www.youtube.com/watch?v=xR-fk…
[Spanisch] https://www.youtube.com/watch?v=XSE_X…
[Persisch] https://youtu.be/qSu_aKPGtWw
[Kurdisch] https://youtu.be/7t4gkEoBwbw
 

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Die Gemeindeordnung NRW regelt, dass in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsrat zu bilden ist beziehungsweise ein Integrationsausschuss gebildet werden kann. Der Rat und der Integrationsrat stimmen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde ab.

Wer darf den Integrationsrat wählen?

Wahlberechtigt für die Wahlen zu den kommunalen Integrationsräten sind:

  • Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  • Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erworben haben, dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Das Programm in 6 Sprachen

Kommunalwahlprogramm DIE LINKE.

DIE LINKE. stellt ihr kommunalpolitischen Leitlinien in 6 Sprachen unter
www.jetzt-gerecht.de ins Netz.  Diese Leitlinien sind die Grundlage für unsere kommunalpolitsiche Arbeit in die kommunalen Gremien. 

Wir wollen diese Ziele nicht nur in den Räten und Kreistag umsetzen, sondern natürlich auch in den Integrationsräten vor Ort. Wir möchten mehr Teilhabe und gleiche Rechte in allen gesellschaftlichen Bereichen.