Weitere Untätigkeit des Landrats bringt Menschenleben in Gefahr!

DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer fordert die Stadt Bergisch Gladbach und den Rheinisch-Bergischen Kreis auf, für ihre Bereiche unverzügliche eine eigene wirksame Allgemeinverfügung zu erlassen, um die COVID19 Pandemie einzudämmen und endlich die sogenannte „Notbremse“ in Kraft zu setzen, so wie es eigentlich hätte schon geschehen müssen. Die „Notbremse“ greift in NRW, wenn die 7-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 100 liegt. Das ist im Kreis seit Montag so. Am Montag liegt der Wert im Kreis schon bei 130 und in Bergisch Gladbach bei 148. Die COVID19-Inzidenz steigt deutlich an und auch in den Nachbarstädten und Kreisen nimmt die Pandemie bedrohliche Ausmaße an und dort wurden schon Maßnahmen ergriffen und in Kraft gesetzt. Das Robert-Koch-Institut warnt aktuell und in einer, sehr eindringlichen Notruf vor der Überlastung der Krankenhäuser bei den Intensivbetten für COVID19-Patienten.

Noch vor wenigen Tagen hatten sich die Bürgermeister im Kreis und Bürgermeister Frank Stein (Bergisch Gladbach) gegen den Einsatz der „Notbremse“ ausgesprochen und lehnte verschärfte Maßnahmen ab. Landrat Santelmann (Rheinisch-Bergischer Kreis) ist daraufhin auf diese abwartende Linie eingeschwenkt.

Tomás M. Santillán, Sprecher DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis ist über die Untätigkeit der kommunalen Verwaltungen sehr besorgt und empört: „Offenbar glauben Bürgermeister und Landrat, dass wir auf einer Insel leben? Wir erwarten vom Landrat mindestens die Maßnahmen der „Notbremse“ unverzüglich und auch ohne Anordnung der Landesregierung in einer eigenen Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen, um Menschenleben zu schützen. Wenn das nicht wirken sollten, werden weitere Maßnahmen benötigt.“

Nach Auffassung DIE LINKE. bringt eine weitere Untätigkeit besonders die ärmsten in unserer Gesellschaft in Gefahr. Alle Untersuchungen zeigen sehr deutlich, dass gerade dort die Infektionszahlen und Todesfälle besonders hoch sind.

„Es ist völlig unverantwortlich, dass Landrat Santelmann weiter abwartet, bis die Landesregierung eine Anordnung erlässt. Dieses ist nicht nur feige, sondern auch populistisch, denn man möchte sich selbst bei den Bürgerinnen und Bürger in ein gutes Licht bringen und die Schuld und Verantwortung auf die Landesregierung abwälzen. Tatsächlichen können und müssen die Kommunen diese Verantwortung übernehmen und Verfügungen erlassen, wenn es geboten ist und das ist offenkundig der Fall.“ so Santillán.

Für unsere Nachbarn im Bergischen Land in Remscheid gilt ab Dienstag, 13. April  eine umstrittene Ausgangsperre von 21 bis 5 Uhr, verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine erweiterte Maskenpflicht im Auto. Park- und Sportanlagen werden gesperrt.  Remscheid hat eine Inzidenz von 255,1 und damit die höchste in NRW und weiter steigende Tendenz. Köln: 149,9, Leverkusen: 101,4, Oberbergischer Kreis: 180,5.(Stand Montag, 12.04.2021 und steigende Tendenzen)

UPDATE 13.04.2021 / Teil 1:  Nach Bekanntgabe der aktuellen Inzidenz für NRW steht der Rheinisch-Bergische Kreis bei einer 7-Tage Inzidenz von 166,3 (Stand 13.04.2021 siehe Datei LGZ hier)

Das ist innerhalb eine enorme Steigerung in nur einem Tag. Jeder Tag, den der Landkreis weiter wartet und Maßnahmen verzögert, erhöht das gesundheitliche Risiko unnötig! Es muss unverzüglich gehandelt werden! Der Landrat sollte unverzüglich die "Notbremse" in Kraft setzen, wie sie in NRW eigentlich vorgesehen ist und in der Ministerialbürokratie festhängt.

Testen ist wichtig und richtig, aber die "Test-Option" und Teststrategie, wie sie der Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach befürwortet, reicht offensichtlich nicht aus, um die Infektionszahlen einzudämmen.

UPDATE 13.04.2021 / Teil 2: Offenbar hat man im Kreishaus die gestrige Pressemitteilung von DIE LINKE. gelesen. 
RadioBerg meldet auf der Homepage, dass der Rheinisch-Bergisch Kreis an einer "Allgemeinverfügung" und besondere Maßnahmen arbeitet In Oberberg gilt schon eine ähnliche Verfügung. 

UPADTE 13.04.2021 / Teil 3: Das Bürgerportal in-gl.de meldet: "Das Land NRW hat die Notbremse mit härteren Corona-Regeln wie erwartet für den Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet. Überraschend ist allerdings, dass die Notbremse bereits ab Mittwoch gilt. Der Kreis hatte eine zweitägige Frist erwartet und gerät jetzt unter Zeitdruck, die angestrebt Test-Option rechtzeitig in Kraft zu setzen."
(Vielleicht hat auch die Landesregierung die Pressemitteilung gelesen?)

UPDATE 13.04.2021 / Teil 4: Der Rheinisch-Bergische Kreis erlässt Allgemeinverfügung für die Aufhebung der Notbremse. Kreis setzt auf die Gesamtstrategie aus: "Mehr Impfen und mehr Testen" (Zitat). Landrat Santelmann hat in Absprache mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entschieden, die in der Coronaschutz-Verordnung genannte Möglichkeit zu nutzen die Notbremse mit einer Allgemeinverfügung wieder zu lösen und für die Nutzungen in den Bereichen Einzelhandel, Kultur und Sport einen negativ bestätigten Test vorzuschreiben, welcher maximal 24 Stunden alt ist. Unser Kommentar folgt!

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