Schadensersatz für Eltern, wenn die Stadt den Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht gewähren kann

Peter Tschorny -Bergisch Gladbach

Die Linksfraktion weist darauf hin, dass sie sich jahrelang im Jugendhilfeausschuss, dafür eingesetzt hat, dass die Kinderbetreuungsplätze vom Jugendamt nicht weiter schöngeredet werden. Der Fraktions-Vorsitzende und langjährige jugendpolitische Sprecher Thomas Klein sagt: „Angesichts der schon seit einem Jahr absehbaren Situation, dass immer mehr Kinder von Flüchtlingen, einen Kita-Platz benötigen, kann ich nur sagen: die Verwaltung hat mit ihren Zukunfts-Prognosen auf Schnee von gestern gebaut, aber weder die Stadtentwicklung noch den demografischen Wandel berücksichtigt“.

Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach festgestellt, dass Kommunen, die selbst keinen Kinderbetreuungsplatz anbieten können, verpflichtet sind, für Ersatz zu sorgen. Das Urteil des Landgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14) spricht nun Eltern, deren Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten haben, einen Anspruch auf Schadensersatz zu. Hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzanspruchs hat das Gericht den Verdienst herangezogen, den die Eltern nicht verdienen konnten, da sie sich selbst um ihre Kinder kümmern mussten.

Betrachtet man die Argumentation der bisherigen Urteile von Verwaltungsgerichten hinsichtlich der Pflichten, denen die Kommunen nachkommen müssen um den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz zu erfüllen, stellt das Urteil des Landgerichts Leipzig die logische Konsequenz dar. Bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in eine Entscheidung im November 2014 festgestellt, dass  die Stadt die Kosten für eine teurere private Kindertagesstätte übernehmen muss, nachdem Eltern für ihr Kind keinen Platz in einer städtischen Kita gefunden haben. Das Landgericht Leipzig sieht darüber hinaus auch eine Pflicht der Kommunen für einen unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen.

Sollte sich diese Rechtsprechung verfestigen (das Urteil des Landgerichts Leipzig ist noch nicht rechtskräftig) müssten die Kommunen, die nicht ausreichend eigene Betreuungsplätze vorhalten können, auch auf entsprechende private Angebote ausweichen, sofern diese vorhanden sind. Der Druck die Betreuungskapazitäten auszuweiten dürfte in jedem Fall weiter steigen.

Dem Rat der Stadt wirft Klein vor, die vom damaligen Amtsleiter vorgelegten Bedarfszahlen unkritisch abgenickt zu haben: „Ich habe immer wieder vehement davor gewarnt, in diesem Bereich der Familien-Politik zu sparen. Jetzt gerät auch unser Jugendamt unter Druck, die Betreuungskapazitäten so auszuweiten, dass die Integration der Kinder von asyl-suchenden Bürgerinnen und Bürgern nicht gefährdet wird. Darüber hinaus freue ich mich, dass die Rechtsprechung von den Kommunen fordert, für einen unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen“, endet Klein.