Ordnungsämter drücken beide Augen fest zu!

Die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis drücken bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung beide Augen fest zu! Selbst angemeldete Corona-Versammlungen unterlaufen Auflagen zum Schutz der Gesundheit. Die Ordnungsämter wissen davon, schauen aber tatenlos zu. Ist man da nicht nur auf dem rechten Auge blind? ..

 

Seit einigen Wochen finden im Bergischen Land angebliche Spaziergänge gegen die Impfkampagne und alle anderen Maßnahmen gegen Coronapandemie statt. Die Teilnehmer*innen benutzen den eigentlich vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz ganz bewusst nicht und halten dabei keine Abstände ein. Auch wenn die angeblichen Spaziergänge nicht angemeldete sind, werden sie von der Polizei als Versammlungen eingestuft. Sie teilt mit, dass Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen der Durchführung von nicht angezeigten Versammlungen nach § 27 Abs. 1 VersG NRW gefertigt werden.

Für dieser Versammlungen gelten dennoch die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW. Das sind neben Abstandspflicht auch das Tragen von Mund-Nase-Schutz, so die Polizei.

„DIE LINKE. teilt die Auffassung der Polizei, dass eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei unverhältnismäßig sei, denn es überwiegt die Versammlungs- und Meinungsfreiheit, solange keine Gefahr von den Demonstrationen im Bergischen Land ausgehen.“ meint Tomás M. Santillán, Sprecher DIE LINKE. im Rheinisch-Bergischen Kreis. “Jedoch stellt sich die Frage, warum die Ordnungsämter die Corona-Schutzverordnung nicht durchsetzen? Sind diese nutzlos? Geht von dem Virus keine Gefahr aus? Tatsächlich aber doch, denn sonst wäre nicht erlassen worden?“

Verstöße werden mit bis zu 25.000,- € bestraft!

DIE LINKE. pocht nicht nur auf Gleichbehandlungen, sondern auch auf die Durchsetzung der Auflagen zum Schutz der Gesundheit. Die Demonstrationsteilnehmer machen sich nicht strafbar weil sie an den Versammlungen teilnehmen, aber wenn sie keinen Mund-Nase-Schutz verwenden und keinen Abstand halten, ist das eindeutig eine Ordnungswidrigkeit.

„Es kann nicht sein, dass Gewerbetreibende mit 25.000,- € Strafe bedroht werden, wenn sie die Auflagen im Einzelhandel, in Kultureinrichtungen oder in der Gastronomie nicht einhalten, während Ämter und Stadtwächter woanders tatenlos zusehen.“ führt Santillán aus. "Hier können sich die Ordnungsämter nicht auf Unverhältnismäßigkeit zurückziehen, denn es geht um unser aller Grundrecht auf Gesundheit.“

Dienstaufsichtsbeschwerden

Nun wurde gegen die Ordnungsämter der Stadt Leichlingen und Bergisch Gladbach Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben, da sie die Anordnung des Landes NRW nicht durchsetzen und damit die Ausbreitung der Pandemie sogar befördern.

„Wir erwarten von den Behörden, dass sie bei den angeblichen Sparziergängen die Hygieneauflagen durchsetzt. Die Versammlungsorte sind bekannt, aber es wird nicht mal versucht die gesetzlichen Mindestanforderungen durchzusetzen. Keine Ansprache, keine Durchsage, keine Ordnungsgelder, …“ so Santillán, 

„Für ganz andere „Dinge“ erleben wir in Bergisch Gladbach fast täglich, wie leichtfertig sogar die privaten Sicherheitsdienste ungerechtfertigte und „unverhältnismäßige“ „Platzverweise“ gegen Bürger*innen aussprechen. An andere Stelle werden Bürgerinnen und Bürger regelrecht gegängelt und peinlich genau auf ein Einhaltung fragwürdiger Regelung oder Zeiten gelegt. Wenn es aber um die Durchsetzung der Corona-Schutzverordnung und unsere Gesundheit geht, schauen alle weg. Selbst nach direkter Aufforderung an die zuständigen Behörden wird dort entweder nicht reagiert oder es wird die Auskunft erteilt, dass man nicht unternehmen will, um die Landesverordnung um- oder durchzusetzen. Ist man nicht nur auf dem rechten Auge blind, oder drückt man bei den Ordnungsämtern in Bergisch Gladbach und Leichlingen beide Augen fest zu.“