Anfrage zu externen Gesundheitsgutachten für die Ausländerbehörde

Tomás Santillán - Bergisch Gladbach

Sehr geehrter Herr Tebroke,

bezugnehmend auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich Sie mir bitte ich Sie mir folgende Fragen zu beantworten. Im Jahr 2012 erschein in der ZDF-Sendung Report-Mainz ein Bericht über die Abschiebepraxis der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach. Der Vorwurf lautete, dass die Ausländerbehörde medizinische Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben hat, um einzelne Personen abschieben zu können. Die Reportage spricht von einem Arzt „Herr K“ (der Arzt ist mir namentlich bekannt), welcher im Auftrag der Ausländerbehörde solche Gutachten für den Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt hat.

In dem Bericht von Report Mainz (ZDF) wird plausibel dargestellt, dass erhebliche Zweifel an der Qualifikation des Arztes bestehen, der mindestens einen für die Abschiebung maßgeblichen Bericht verfasst hat und auf den die Kreisverwaltung vor Gericht für ihre Position Bezug
genommen hat. Tatsächlich ist er Arzt im Rettungsdienst und musste hier unter andere über eine Depression entscheiden. Eine Recherche hat ergeben, dass dieser Arzt anderen Ausländerbehörden und der Polizei bundesweit seine Tätigkeit („Service“) anbietet. Das ist aber wohl kein Einzelfall.


Aus aktuell gegeben Anlass bitte ich Sie mir folgende Fragen zu beantworten:
· Beauftragt die Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Gutachtenerstellung und Vorbereitung bzw. Begleitung von Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer aktuell den sogenannten „fit-to-fly“-Arzt Michael K. (Bonn) Arzt im Rettungsdienst.
· Wann hat die Ausländerbehörde des RBK zuletzt den Arzt Michael K. mit einem Gutachten beauftragt?
· Wieviel externe Gesundheitsgutachten wurden für die Ausländerbehörde in den Jahren 2013 und 2014
· Warum werden externe Ärzte mit einer Kostengrundpauschale beauftragt und nicht das eigene Gesundheitsamt des Kreises, zumal der hier genannte externe Arzt als Notfallmediziner für etwaige Begutachtungen spezieller Erkrankungen nicht über fachärztliche Qualifikationen der jeweiligen Ärzte (z.B. Psychologen, Internisten etc.) des Gesundheitsamtes
besitzt?

Bei den Ausländerbehörden hat der möglicherweise hier in Rede stehende Arzt Michael K. in der Vergangenheit ganz offensiv für seine Dienste geworben. "Gerne" bietet er "eine Zusammenarbeit" bei "Begleitung von Zugriffen" und medizinischer "Begutachtung" an. Den Behörden stellt er "mehr und schneller zum Abschluss gebrachte Fälle" in Aussicht. Dass dieses Schreiben auch gleich seine Preisliste beinhaltete, unterstreicht wohl die Intention des Arztes, spricht jedenfallsnicht für eine Neutralität, die ein von Behörden beauftragter „Amtsarzt“ besitzen sollte.

Für Rückfragen stehe ich gerne unter der oben genannten Telefonnummer zu Verfügung.

Ergänzung:
Dies ist eine Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Nach § 5 Abs. 1 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form, die Antwort selbst erbitte ich als durchsuchbare PDF-Dateien.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte anzufragen. Gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb einesMonats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden.

Aus Gründen der Billigkeit und aufgrund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 der Verwaltungsgebührenordnung
zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die gewünschte Auskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich darum, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der anfallenden Kosten anzugeben.
Der Veröffentlichung ihres Antwortschreibens an mich durch die Stadt stimme ich vorab zu. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung per Mail und danke Ihnen für Ihre Mühe.