Enteignungsverfahren Wachendorffgelände wird noch dringlicher!
Bergisch Gladbach:Das Wachendorff-Areal in Bergisch Gladbach steht möglicherweise vor einer Zwangsversteigerung. Die Eigentümerin, die CGRE AG aus der Gröner-Gruppe, bestätigten dies. Die Versteigerung soll durch eine Refinanzierung noch abgewendet werden. Unklar bleibt, ob eine Zwangsversteigerung das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt aushebeln könnte.
Tomás M. Santillán, Sprecher Die Linke Bergisch Gladbach, äußert sich kritisch zu den durchgestochenen Informationen über eine mögliche Zwangsversteigerung des Geländes: „Schon die Tatsache, dass diese vertraulichen Informationen aus dem nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung keine 48 Stunden später genüsslich in der Presse landen, ist ein echter Offenbarungseid – nicht nur für die Verschwiegenheitspflicht, sondern auch für das politische Anstandsgefühl in dieser Stadt. Wer hier wohl mit welcher Absicht die Strippen zieht? Man gewinnt fast den Eindruck, dass Geheimhaltung nur noch gilt, solange sie dem eigenen Kalkül dient. Hier wird gezielt ein Drohszenario aufgebaut, um Zeit zu gewinnen und Spekulationsgewinne der Immobilienbesitzer zu maximieren.“
Die Linke sieht darin eine Bestätigung ihres Enteignungsvorschlags, der ihrer Ansicht nach der richtige Weg ist, weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Der Antrag, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, liegt bereits vor und könnte vom Stadtrat im Juli „an sich gezogen“ werden, um es dringlich zu behandeln – noch vor dem zuständigen Ausschusstermin. Dabei müssten noch Fragen geklärt werden, u.a., ob ein Enteignungsverfahren eine Zwangsversteigerung verhindern kann, ob es auch nach einer Versteigerung noch rechtlich möglich ist und wie aktuelle Gerichtsurteile hierzu zu bewerten sind. Auch die Möglichkeit einer städtischen Teilnahme an der Versteigerung sollte geprüft werden. Zudem gibt es auch Urteile, die das dringliche Vorkaufsrecht selbst bei Zwangsversteigerungen als vorrangig sehen.
Das als „exklusives und luxuriöses Projekt“ bezeichnete CGRE-Bauvorhaben wurde ursprünglich mit geringerer Bebauungsdichte geplant, soll aber nach den Vorschlägen der Stadt im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes stärker nachverdichtet und durch öffentliche Einrichtungen ergänzt werden. Auf der Fläche könnten aber deutlich mehr bezahlbare Wohnungen für mehr Menschen entstehen. Die Linke fordert dort den Bau von 750 bis 1.000 geförderte Wohneinheiten.
Santillán kritisiert die intransparente Berechnung der Wohnflächen: Die angegebenen 604 Wohneinheiten wirken im CGRE-Exposé des Projekts geschönt. Tatsächlich würden so – abhängig von realistischer Wohnungsgröße – nur etwa 350 bis maximal 450 Wohnungen entstehen können. Zudem liegt der tatsächliche Anteil der Wohnnutzung an der vermietbaren Fläche unter dem im Baulandmanagement vorgesehenen Wert von 30 % und beträgt nur rund 25 %. Die Zahlen deuten darauf hin, dass die Planung stark auf Kante genäht ist und eher finanzkräftige Investoren und Spekulanten beeindrucken soll, statt echten Wohnraumbedarf zu bedienen. Das ging nach Die Linke auch anders und mit mehr Wohnungen.
Siehe dazu Bürgerantrag zum Enteignungsverfahren:
Bürger:innenantrag „Bezahlbarer Wohnraum und klimagerechte Stadtentwicklung für Bergisch Gladbach“