Kosten der Pandemie nicht auf die Schwächsten abwälzen!

KV Rheinisch-Bergischer KreisPresse

Die COVID19-Pandemie kostet nicht nur viel Geld, sondern belastet neben viele Unternehmen, auch Arbeiternehmer*innen und Menschen in Grundsicherung.

Viele Menschen leben im „Lockdown“ von Kurzarbeitergeld und müssen damit mit deutlicher weniger Lohn (23% bis 40% weniger) auskommen. Die Prognose für den Arbeitsmarkt in der Region ist beängstigen, denn es wird eine Welle bei den Unternehmensinsolvenzen erwartet. Auch wenn es nach der Pandemie zu einer Erholung der Wirtschaft kommen würde, wird dieses nicht so schnell die Lage am Arbeitsmarkt verbessern, da viele Unternehmen zunächst ihre Verluste konsolidieren werden. Über die wachsende Zahl der Arbeitslosen hinaus geht die Kreisverwaltung Rheinisch-Bergischen Kreis für 2021 pandemiebedingt von zusätzlich 2.000 Personen (+11,4%) in der Grundsicherung aus, die von Transferleistungen leben müssen.

DIE LINKE. fordert 100 Prozent Kurzarbeitergeld für Geringverdiener, um diese nicht in Hartz4 zu treiben. Das Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitsagentur ausgezahlt.

Doch auch die Kommunen müssen nach Auffassung DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis zusätzliche Anstrengungen unternehmen. Tomás M. Santillán, Sprecher DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis befürchtet „Die Folgen der Pandemie treffen besonders Menschen mit geringen Einkommen und Familien mit Kindern. Die Kommunen sind aufgefordert trotz angespannter Haushaltslage in den nächsten Monaten nicht nur auf soziale Kürzungen zu verzichten, sondern auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit geringen Einkommen zu schützen. Es darf nicht sein, dass am Ende die Armen und Bedürftigen die Kosten der Pandemie zahlen müssen und die Profiteure der Pandemie verschont werden.“

Erstattung der Kosten der Unterkunft auf gestiegenes Mietenniveau anpassen!

Nach Einschätzung DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis ist von einer weiteren kräftigen Steigerung der Mieten in der Region auszugehen. Tomás Santillán fordert daher, dass der Rheinisch-Bergische Kreis die zusätzlichen Einnahmen aus der höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für die Bedürftigen nutzt, um deren Lebenssituation in der Pandemie zu verbessern: „Viele Menschen in Grundsicherung bezahlen schon heute einen Teil ihrer Mieten aus den Leistungen, die eigentlich für den allgemeinen Bedarf zum Lebensunterhalt gedacht sind. Die pandemiebedingte Steigerung der Anzahl der Bedürftigen führt dazu, das viele Menschen in Wohnungen leben, die nach den Richtlinien des Landkreises „nicht angemessen“ sind. Da sie aber bei der jetzigen Wohnungslage keine billigeren Wohnungen finden können, müssen sie in den teuren Wohnungen bleiben, die sie sich vorher noch so gerade leisten konnten. Diese Kosten werden aber nur für einen kurzen Zeitraum vom Jobcenter bezahlt und dann müssen viele entweder in Notunterkunft umziehen oder die Differenz bei der Miete selbst bei den anderen Leistungen abzwacken, die schon jetzt kaum zum Leben ausreichen. Hier ist der Landkreis gefordert und sollte jetzt die Zahlungen der Jobcenter für die Kosten der Unterkunft an diese Bedürftigen an das gestiegene Mietenniveau anpassen und wirksam erhöhen, um besondere Härten zu vermeiden. Das Geld dafür ist durch die höhere Beteiligung des Bundes jetzt auch bei den Landkreisen vorhanden.“