Großplakate im Naturschutzgebiet

DIE LINKE. RBK
KV Rheinisch-Bergischer KreisPresse

Im laufenden Landtagswahlkampf hatten manche Parteien im Rheinisch-Bergischen Kreis angekündigt auf Wahlplakate zu verzichten, um den Müll zu reduzieren und Umwelt zu schonen. Die eine oder andere Partei hat dafür Anzahl der Großplakate aber deutlich erhöht, die natürlich auch eine Menge „Papiermüll“ erzeugen, denn ohne Müll kommen die großen Flächen nicht aus. Darunter dann auch Großplakate, die im Naturschutzgebieten aufgestellt wurden, obwohl die dort nicht stehen dürfen. (siehe Fotos Saaler Mühle (Naturschutzgebiet Gierather Wald) und Grube Cox in Berg. Gladbach)

In Bergisch Gladbach kann man sich gut daran erinnern, wie der ehemalige CDU-Bürgermeister 2012 die Plakate einer Bürgerinitiative in Moitzfeld-Herkenrath aus Landschaftsschutzgebiet entfernen ließ, weil für diese keine Baugenehmigung vorgelegen hatten. Die Plakate richteten sich mit Nachdruck gegen das Vorhaben seiner Verwaltung die Grünflächen in Voislöhe in ein Gewerbegebiet umzuwidmen.

Eine ähnliche Plakat-Diskussion an gleicher Stelle gab es auch schon bei der Kommunalwahl 2009. Damals hatten CDU, FDP und SPD im gesamten Kreisgebiet zahlreiche Großplakate ohne Genehmigung im Landschaftsschutzgebiet aufgestellt. Die zuständige Kreisbehörde und die betroffenen Parteien versprachen damals sich zukünftig an die Nutzungsregeln zu halten und die notwendigen Anträge zu bearbeiten. Im Jahr 2009 sah die zuständige Behörde im Kreis noch kein Problem darin, den Parteien eine „nachträgliche Genehmigung“ für den Aufbau der Plakate zu geben, obwohl sie es vorher „vergessen“ hatte diese einzuholen.

Tomás M. Santillán, Sprecher DIE LINKE. im Rheinisch-Bergischen Kreis ist skeptisch, ob auch wirklich für alle Großplakate die notwendigen Genehmigungen vorliegen, und wird beim Landrat nachfragen: „Viele Parteien geben zwar vor für den Landschafts- und  Naturschutz einzutreten, aber im Wahlkampf werden sie immer dreister. In den nun vorliegenden Fällen stehen die Plakate nicht nur in Landschaftsschutzgebieten, sondern auch in mit Schildern ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Während der Kreis für Großplakate im Landschaftsschutzgebiet temporäre Genehmigungen erteilen kann, sind diese Aufbauten in Naturschutzgebieten tatsächlich nicht genehmigungsfähig, sondern nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtswidrig. Selbst eine „parteipolitisch wohlwollende“ Naturschutzschutzbehörde kann solche Aufbauten nicht „nachträglich“ genehmigen, da diese schon ein Teil der darunterliegenden Pflanzen und dem Boden beschädigt haben. Tatsächlich muss sie umgehend durchgreifen und empfindliche Strafen erheben.“

Im Bereich der Grube Cox ist das „Sonnen“ und das „Fahrradfahren“ verboten, denn diese führen zu „Beeinträchtigung der Natur“ so ein Plakat des Rheinisch-Bergischen Kreise. https://www.rbk-direkt.de/grube-cox-schild.pdfx

„Hier werden unterschiedliche Maßstäbe angelegt, denn offenbar dürfen bestimmte Parteien in Wahlkämpfen Großplakate in den Wald stellen und dabei nicht unerheblichen Schaden erzeugen? Das Kreishaus ist in unmittelbarer Nähe der Grube Cox und es wundert mich, dass dort niemand bemerkt hat, dass die Großplakate im Naturschutzgebiet stehen. Deshalb habe ich auch wenig Hoffnung, daß der Rheinisch-Bergischer Kreis mit einer CDU-GRÜNEN Koalition eingreifen wird, denn man wird schon eine Lücke oder Ausrede finden. Wir dürfen gespannt sein, wieviel Großplakate in den letzten Wahlkämpfen im Landschaftsschutzgebiet genehmigt wurden. Die Anfrage dazu ist raus.“, so Santillan.