Giro-Konto für jedermann auch für Flüchtlinge

Peter Tschorny - Bergisch Gladbach

Ein Giro-Konto steht auch Asylbewerbern zu. Dies konnte durch eine schriftliche Nachfrage der Linksfraktion Bergisch Gladbach bei der Geschäftsführung der Kreissparkasse Köln geklärt werden. Der Geschäftführer der Kreissparkasse Köln in Bergisch Gladbach bestätigte gegenüber der Linksfraktion, dass ein Giro-Konto auf Guthabenbasis, ein sogenanntes Giro-Konto für jedermann, selbstverständlich auch von Asylbewerbern eröffnet werden könne.

 

Bei der Legitimation nach § 154 Abgabenordnung reiche ein Lichtbildausweis, wie er Asylbewerbern vom Ausländeramt ausgestellt wird. Von Seiten der Bank wird bei Verständigungsproblemen auch kein Dolmetscher gefordert. Eine entsprechende Arbeitsanweisung zur aktuellen Situation sei unter den Mitarbeitern der Kreissparkasse in Umlauf.

Ein Asylbewerber hatte in der Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund der Linksfraktion berichtet, dass ihm von der Kreissparkasse ein Giro-Konto verweigert wurde. Daraufhin wurde er von einem sachkundigen Bürger in die Geschäftsstelle begleitet. Hier wurde von einem weiteren Mitarbeiter der Bank trotz Vorlage der „Aufenthaltsgestattung des Rheinisch Bergischen Kreises“ und der „Ummeldebestätigung der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach“ die Eröffnung eines Giro-Kontos für jedermann auf Guthabenbasis unter Hinweis auf die Abgabenordnung erneut abgelehnt.

In einer Pressemitteilung haben sich die Sparkassen in Deutschland verpflichtet, jeder Privatperson ein Guthabenkonto einzurichten:

http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/120926_PM_Buergerkonto_97.html

Diese Klarstellung kommt im Falle dieses asylsuchenden Bürgers und potentiellen Kunden der Kreissparkasse allerdings zu spät. Er hat mittlerweile bei einer anderen Bank sein Giro-Konto eröffnet.