Ausländeramt verzögert Antragsbearbeitung um Jahre?

Peter Tschorny - Bergisch Gladbach
Bergisch GladbachAktuellPresseerklärung

Die Ausländerbehörde beim Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises bearbeitet Anträge von Bürgerinnen und Bürgern nach eigenen Aussagen „in allen Fällen stets zügig“. Das kann in manchen Fällen schon mal ein paar Jahre dauern.

Das gilt auch dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen geklärt sind und weitere Nachweise von der Behörde nicht angefordert wurden.

 

Seit 2012 lebt eine Mitbürgerin aus dem außereuropäischen Ausland, die seit langem eine Niederlassungserlaubnis besitz, ohne gültige Ausweisdokumente in Bergisch Gladbach. Sie hatte dem Ausländeramt des Rheinisch Bergischen Kreises mitgeteilt, dass ihr ausländischer Pass bald ablaufen würde und einen Antrag auf Einbürgerung gestellt.

Da das Ausländeramt monatelang nicht reagiert hat, hat sie bis zur Entscheidung über die Einbürgerung ein deutsches Passersatz-Papier beantragt. Als Begründung nannte sie, zur Beantragung eines Reise-Passes des Herkunftsstaates verlange das General-Konsulat von ihr sich (nach dem dort gültigen Melderecht) in ihrem Herkunftsstaat persönlich in ein sog. Hausregister eintragen zu lassen. Einen Flug in ihre Heimat könne sie aber als Hartz-4-Aufstockerin nicht finanzieren.

Gegenüber dem Ausländeramt legte sie als Nachweis für diese Probleme die Kopie des Erinnerungs-Schreibens an das General-Konsulat mit einem Einschreiberückschein vor, aus dem hervorgeht, dass sie das Konsulat um eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage beim deutschen Ausländeramt gebeten hat, dass sie – laut telefonischer Mitteilung des Konsulats – nur  persönlich in ihrem Herkunftsland ihrer Meldepflicht nachkommen könne. Darauf hat dieses ausländische Konsulat nie reagiert.

Für Fälle in denen ein Ausländer den Reisepass seines Herkunftsstaates nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, sehen §§ 4 und 5 Aufenthaltsverordnung die Ausstellung eines deutschen Passersatzes für Ausländer mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren vor.

Auf Anfrage teilte die rechtliche Vertreterin der Betroffenen der Linksfraktion mit, dass sie selbst in dieser Angelegenheit keine Rückmeldung vom Konsulat erhalten hat. Dies hatte sie der Ausländerbehörde mitgeteilt, die dann diesbezüglich auch Kontakt zum Konsulat aufgenommen hat. Bislang erfolgte auch gegenüber dem Ausländeramt keine Rückmeldung des Konsulats.

Peter Tschorny, sachkundiger Bürger in dem für Integration zuständigen Ausschuss fragt den Amtsleiter der Ausländerbehörde: „Welchen Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Passersatzes vorliegen, braucht das Ausländeramt denn noch, um endlich tätig zu werden?“

 

Die rechtliche Vertreterin der betroffenen Bürgerin teilte der Linksfraktion kürzlich mit, die Behörde prüfe noch, ob ein Passersatz ausgestellt werden kann.

„Wie lange wird die Prüfung voraussichtlich noch dauern? Und was wird geprüft, wenn doch die Unzumutbarkeit der Beschaffung des ausländischen Passes offensichtlich ist?“, erkundigte sich der Sachkundige Bürger beim Chef des Ausländeramtes.

Bereits vor etwa einem Jahr wurde der Einbürgerungsantrag durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts endgültig abgelehnt. Das ist schon schlimm genug für die ausländische Mitbürgerin, da sie vor einigen Jahren in Liechtenstein Rentenansprüche erarbeitet hat, die mangels Sozialversicherungsabkommen zwischen Liechtenstein und Deutschland nicht den deutschen Rentenansprüchen eines außereuropäischen Ausländers zugerechnet werden.

Jetzt kommt noch erschwerend hinzu, dass sie ohne deutsches Passersatzpapier als selbstständige Unternehmerin kein Geschäftskonto eröffnen kann. Sie fragt sich, wie sie nach langer Krankheit als Unternehmerin erfolgreich aus dem aufstockenden Hartz-4-Bezug rauskommen soll, wenn die Ausländerbehörde ihr solch bürokratische Hürden in den Weg legt.

„Integration geht anders!“, meint Peter Tschorny: „Hier wäre es möglich, Altersarmut und die volkswirtschaftlichen Folgen eines drohenden Grundsicherungsbezugs zu vermeiden. Von wirklicher Integration würden alle profitieren. Schließlich beschäftigt die Frau Mitarbeiterinnen. Und das obwohl sie vor wenigen Jahren noch schwer krank und lange Zeit erwerbsunfähig war. Angesichts solchen Behördenhandelns ist die Forderung, die Ausländer müssten sich integrieren, Heuchelei.“

Auf die Anfrage an den Amtsleiter teilt die Kreisverwaltung mit, dass diese aus Datenschutzgründen nicht konkret beantwortet werden könne, versichert aber, dass „… in allen Fällen stets das in der Bundesrepublik Deutschland und in Nordrhein-Westfalen geltende Recht angewendet und Anliegen zügig bearbeitet werden“.

Die Linksfraktion rät bei solch langen unbegründeten Bearbeitungszeiten Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Peter Tschorny meint: „Es ist ein Skandal, dass eine deutsche Behörde so mit integrationswilligen Bürgerinnen und Bürgern umgeht und dem Steuerzahler dabei das Kostenrisiko für Verwaltungsgerichtskosten zumutet.“