Aufruf der LINKEN. Rheinisch-Bergischer Kreis zum 1. Mai 2013

Rainer Schneider

Bergisch Gladbach. Gute Arbeit, gute Löhne, gute Rente.

• Mindestlohn von 10 Euro • Solidarität mit den Beschäftigten im Einzelhandel beim aktuellen Lohnkampf

Rund 20 % Prozent der Beschäftigten im Rheinisch-Bergischen Kreis arbeiten zu Niedriglöhnen. Auf eine Anfrage der Fraktion der LINKEN im Bundestag teilt die Bundesagentur für Arbeit mit, dass im Rheinisch-Bergischen Kreis der Anteil der Vollzeitbeschäftigten, die lediglich einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 1802 Euro erhalten, bei 19,2 Prozent liegt. Das sind 9181 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Kreisgebiet bekommen 1448 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Hartz IV-Leistungen, weil in der Regel ihr Lohn nicht zum Leben reicht.
Hinzu kommen weitere Menschen die Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, wie etwa Wohngeld: Im Kreisgebiet sind 6367 Anträge aus dem sogenannten Hilfspaket alleine 2012 gestellt worden, an der »Tafel« in Bergisch Gladbach beispielsweise herrscht stets großes Gedränge.

In Anbetracht dieser Zahlen ruft DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis zum 1. Mai 2013 auf:
• Die Ausbreitung von Niedriglöhnen muss endlich gestoppt werden. Ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde ist längst überfällig und nutzt nicht nur den Beschäftigten. Auch die Steuerzahler würden entlastet.
• Eine der Forderungen der LINKEN lautet daher, statt »Hilfspakete« mit hohem und höchstem bürokratischen Aufwand zu schnüren, flächendeckende Grundversorgung, zum Beispiel beim Schulessen.
• DIE LINKE unterstützt ferner die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 1. Mai dieses Jahres nach neuen Regelungen für gute Arbeit. Insbesondere den Beschäftigten im Einzelhandel versichert DIE LINKE ihre Solidarität und praktische Unterstützung in den kommenden Wochen. Die Verkäuferinnen und Verkäufer kämpfen im Einzelhandel zurzeit für eine Erhöhung der Löhne und wollen die Angriffe der Arbeitgeber auf bestehende Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeit und Zuschläge abwehren.