Alle müssen die freie Wahl der Schule haben!

Catherine Henkel - Bergisch Gladbach
Bergisch GladbachAktuellPresseerklärung

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Schule und Sport (ABKSS) im Rat der Stadt Bergisch Gladbach soll nach dem Willen der Verwaltung einen Beschluss fassen, dass Schülerinnen und Schülern, die in Ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen an der gewünschten Schule in Bergisch Gladbach die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

Catherine Henkel, Stadtratsmitglied DIE LINKE. Bergisch Gladbach lehnt diese Einschränkung der freien Schulwahl ab: „Ein Abweisung der Kinder aus anderen Kommunen würde nicht nur bedeuten, dass die Wahl der Eltern dort eingeschränkt wird, sondern zielt auf eine künstliche Verringerung der Schülerzahlen. Offensichtlich will die Stadt damit das alte Ziel forcieren, ein Gymnasium zu schließen. Beides darf nicht Ziel einer offenen und diskriminierungsfreien Bildungslandschaft sein. Die Verwaltung gibt zu, dass Schüler aus dem Umland benachteiligt werden, ohne für diesen Benachteiligung einen hinreichende Begründung in den Beschlussvorschlag vorzulegen.“

Eltern aus Overath, Rösrath oder Odenthal sind von der Regelung betroffen, wenn sie in Bergisch Gladbach eine Schulform wählen, die auch dort angeboten wird. Jede dieser Nachbargemeinden trägt ein Gymnasium, Rösrath und Odenthal auch eine Realschule. In diesen Fällen tritt eine Benachteiligung ein, denn dann hätten die Kinder und Eltern keine freie Wahl mehr und wären gezwungen ihre Kinder an einer einzigen Schule anzumelden. Da die umliegenden Gemeinden (Köln, Leverkusen, Overath, Odenthal, etc.) ähnliche Beschlüsse fassen können, würde dies die Eltern und Kinder in Bergisch Gladbach treffen und benachteiligen.

Die Verwaltung spricht davon, dass man die sogenannte „Rösrathklasse“ am Albertus- Magnus-Gymnasium (AMG) nicht mehr will. Seit Jahren sinken die Anmeldezahlen am AMG und mit diesem Vorstoß könnte das Bensberger Gymnasium eine kritische Größe erreichen, bei der das Bildungskonzept eines Gymnasiums nicht mehr umgesetzt werden kann. Auch das Nicolaus-Cusanus Gymnasium (NCG) könnte von dieser völlig unnötigen Sperrklausel getroffen werden. Dies kann im schlechtesten Fall zu einer Schließung einer oder zwei Schulen führen.

Ausgabensenkung auf Kosten der Wahlfreiheit und Bildungschancen.

Die einzige Begründung der Verwaltung für den Vorstoß gegen die Eltern und Kinder der umliegenden Gemeinden ist, dass man damit eine mögliche Benachteiligung der Kinder aus Bergisch Gladbach verhindern will. Doch für diese Behauptung werden keinerlei Belege vorgelegt. Tatsächlich kämpfen alle Schulen darum, genug Schülerinnen und Schüler zu bekommen. Bei der jetzigen Entwicklung der Schülerzahlen ist davon auszugehen, dass es um etwas ganz anderes geht. Hinter diesem Vorschlag steckt der Versuch die Ausgaben für die Bildung auf Kosten der freien Schulwahl, Chancengleichheit und guter Bildung zu reduzieren.

Offensichtlich will man die Anzahl der Züge an den Schulen bis auf das unterste Niveau verringern, welche den Bestand der Schule gerade noch absichert. Dieses bedeutet aber auch, dass die unterste Grenze auch die oberste Grenze sein wird. Auch dann würde die Sperrklausel greifen und man würde sogar Kinder aus Bergisch Gladbach abweisen. Die Begründung, dass man die eigenen Kinder nicht benachteiligen will scheint also vorgeschoben, denn wenn man die Schulen langfristig absichern wollte, müsste man für diese um mehr Schülerinnen und Schüler werben, statt diese abzuweisen.