50:50 Zurück zur gemeinsamen Finanzierung der Krankenkasse!

Klaus Reuschel-Schwitalla, DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis

Paritätische Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen wieder herstellen!

Millionen Versicherte müssen 2016 mehr Geld für ihre Krankenversicherung ausgeben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,2 Prozentpunkte. Schon 2015 lagen die Zusatzbeiträge bei 0,9 Prozent. Dadurch wurden sie mit 11 Milliarden Euro höher belastet als die Arbeitgeber. 2016 werden es über 14 Millionen Euro sein. Für die Arbeitgeber bleibt hingegen der Beitrag konstant.

 

Für die kommenden Jahre rechnen die ExpertInnen des Schätzerkreises aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband mit weiter steigenden Beiträgen, wobei die Mehrbelastungen ausschließlich von den Mitgliedern bzw. Versicherten getragen werden müssen. Es zeichnet sich damit ab, dass sich das schon bestehende finanzielle Ungleichgewicht noch weiter zu Lasten der Mitglieder bzw. Versicherten verschieben wird. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückkehr zur vollständigen paritätischen Finanzierung dringend geboten. Genauso wie der allgemeine Beitragssatz soll künftig auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte von ArbeitgeberInnen und von ArbeitnehmerInnen getragen werden.

Die Bundesländer Rheinland Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Thüringen haben zur 941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 folgende Entschließung zur vollständigen paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen eingebracht:

„Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die vollständige paritätische Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder hergestellt wird.

Begründung:

Die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge mit der jeweils hälftigen Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde im Jahr 1951 eingeführt und hatte bis zum Jahr 2005 Bestand. In Folge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wurden die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Sonderbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent belastet und gleichzeitig die Beitragssätze der Krankenkassen um 0,9 Prozent gesenkt. Der Sonderbeitragssatz führte im Ergebnis zu einer Mehrbelastung der Arbeitnehmer von 0,45 Prozent und zu einer Absenkung der Gesamtbelastung der Arbeitgeber um ebenfalls 0,45 Prozent.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) aus dem Jahr 2007 wurde im Januar 2009 nicht nur der Gesundheitsfonds, sondern auch ein politisch festgelegter „allgemeiner Beitragssatz“ in Höhe von zunächst 15,5 Prozent eingeführt. Der Arbeitgeberanteil betrug insgesamt 7,3 Prozent, die Mitglieder wurden mit 8,2 Prozent belastet. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde 2011 der Arbeitgeberanteil faktisch auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Sofern eine Krankenkasse mit Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskam, konnte sie pauschale und einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von den Mitgliedern erheben.

Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) wurden zum Januar 2015 die pauschalen Zusatzbeiträge abgeschafft und der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent abgesenkt. Seitdem wird der allgemeine Beitragssatz paritätisch vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert. Sofern die Krankenkassen mit dem allgemeinen Beitragssatz nicht auskommen, können sie einen einkommensabhängigen, prozentualen Zusatzbeitrag erheben, der allein von den Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist dagegen langfristig auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Damit wird die paritätische Finanzierung weiter aufgeweicht.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag für das Jahr 2015 bei 0,9 Prozent, der durchschnittliche Beitragssatz insgesamt bei 15,5 Prozent. Für das Jahr 2016 gehen die Experten des Schätzerkreises aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent aus, der durchschnittliche Beitragssatz liegt dann bei 15,7 Prozent.

Für die kommenden Jahre rechnen die Experten mit weiter steigenden Beiträgen, wobei die Mehrbelastungen ausschließlich von den Mitgliedern bzw. Versicherten getragen werden müssten. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückkehr zur vollständigen paritätischen Finanzierung dringend geboten. Genauso wie der allgemeine Beitragssatz soll künftig auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden.“

Auch Gewerkschaften fordern:

Kassenbeiträge: Zurück zur gemeinsamen Finanzierung